IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG + AGBs

UNTERNEHMENSDATEN

Name des Unternehmens

RENT AN(D) EVENT

 

Standort der EVENT-LOCATION

Max Lang Strasse 11 - 70771 Leinfelden

 

Registrierter Firmensitz + Kontaktinformationen

Andreas Blankenhorn
Landskronaweg 28
73207 Plochingen

info@rentandevent.de
www.rentandevent.de

Mobil  01573 95 64 761

 

Umsatzsteuer-Nr.

DE298069484

HAFTUNG

Haftung gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt RENT AN(D) EVENT nicht. Die Eventeilnehmer/Gäste haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände der tatsächlich benutzten Küche, Location, Utensilien und deren Außenanlagen. Der/die Teilnehmer/in haftet für Schäden und Unfälle, welche direkt durch sie/ihn anderen Teilnehmern gegenüber entstanden sind. Für gesundheitliche Empfindungen oder Lebensmittelallergien tragen die Kursteilnehmer selbst die Verantwortung und persönliche Sorge.

DATENSCHUTZ

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung NICHT an Dritte weitergegeben. Die Nutzung der RENT AN(D) EVENT Logos und Inhalte, sowie der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften und Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

SONSTIGES

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Stuttgart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

AGBs - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RENT an(d) EVENT gegenüber Kunden, die unsere EVENT-FLÄCHE mit einhergehenden Dienstleistungen buchen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen RENT an(d) EVENT sowie der OM Indian Cooking Academy und deren Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir dem ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt.
    derartiger Vereinbarungen ist die Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Brief) maßgebend.
     

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Die Anmietung der EVENT-Fläche ist ausschließlich inklusive der Betreuung einer RENT an(d) EVENT Person, einer inkludierten Reinigungsleistung und der Nutzung des Getränkeangebotes möglich.
  3. Die Anmietung der EVENT-Fläche kann ausschließlich  mit der Hinzubuchung unserer Kochkurse bzw. des Catering-Angebotes erfolgen. Der Einsatz eines Fremdkoches kann nach dessen Bekanntgabe ermöglicht werden.
  4. Die Flächenanmietung inklusive Dienstleistungen wird RENT an(d) EVENT in Schriftform dem Kunden vorgelegen und nach dessen Annahme schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) bestätigen.
  5. Mit Unterzeichnung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Brief, Vertragsunterzeichnung) erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis zur Ausführung der darin beschriebenen Leistungen.
  6. RENT an(d) EVENT ist berechtigt, das Catering und die Kochkurse des Kunden durch einen Caterer (Dritte) erfüllen zu lassen, eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  7. Die gebuchten Leistungen für Kochkurse bzw. Catering sowie Getränke-Pakete sind bis 10 Tage vor dem stattfindenden Event-Termin detailliert und verbindlich festzulegen.


§ 3 Preise, Preisanpassungen und Zahlung

  1. Der Vertragsinhalt sowie die Auftragsbestätigung der RENT an(d) EVENT enthält einen Preis, der sich zusammensetzt aus Miete der Eventfläche + Teamevent/Teamkochen  und/oder Catering/Menü-/Lieferkosten + Kosten der Betreuung und der Endreinigung.
  2. Alle Preise sind in der Währung Euro aufgeführt und unterliegen der jeweils gültigen und gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
  3. Die Getränke Wasser, Tee, Kaffee, Alde-Gott Wein und Sekt sind im Preis inkludiert. Die Zubuchung eines Upgrade-Getränkepaketes wird gesondert berechnet.
  4. Erhöht sich während oder nach der Durchführung des Events der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die zusätzlichen Leistungen nach der Durchführung des Events in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für etwaige Schäden an Inventar.
  5. Kaution und Anzahlung in Höhe von 1.000€ werden beim Vertragsabschluss fällig. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Die Kaution/Anzahlung wird hierbei verrechnet.
  6. Der endabgerechnete Gesamtpreis ist nach der Veranstaltung sofort mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
  7. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.4, sind auf das Bankkonto der RENT an(d) EVENT zu leisten, das Sie auf der Rechnungsstellung finden.
  8. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als sechs Monate und steigen nach Vertragsabschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Rohstoffe für Lebensmittel oder Getränken, Lohnkosten oder Steuern aufgrund politischer Entscheidungen, so ist die RENT an(d) EVENT berechtigt, dem Kunden die Preissteigerungen in Höhe der jeweils aktuellen Preiserhöhung bzw. alternativ in Höhe der aktuellen Inflationsrate in Rechnung zu stellen.
  9. Für die Auswahl und Preise von Catering-Menüs können –nachweislich in Schriftform der Preiserhöhung seitens des Catering-Unternehmens- die Preise pro Menü bzw. bei der Auslieferung nachträglich angepasst werden.

 

§ 4 Stornierung, Rücktritt und Umbuchung

  1. Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der RENT an(d) Event-Leistungen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung.
  2. Bei einer Stornierung des Vertrages werden nachstehende prozentuale Pauschalen fällig:
    • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 50 %.
    • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 75 %.
    • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 %.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass RENT an(d) EVENT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Zur Absicherung des Ausfalls einzelner Personen bei einem Event, kann der Kunde eine Ausfallversicherung abschließen, um in dieser Form die Ausfälle zu kompensieren und die Stornierungskosten zu reduzieren.

 

§ 5 Leistungen, Leistungserfüllung, Hygiene

  1. RENT an(d) EVENT kann einzelne Ingredienzien, qualitäts-, gesundheits- oder saisonal-bedingt in Ihren angebotenen Essensinhalte durch gleichwertige Ware ersetzen. Insbesondere bei unserem Catering-Unternehmen bedarf es einer Ankündigung gegenüber dem Kunden nur, wenn es sich bei der Ersetzung um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen, Speisen Dritter oder Getränke mitzubringen.
  3. Getränke (alkoholisch und AFG) werden von RENT an(d) EVENT zu fairen Preisen angeboten. Es dürfen keine Getränke zu einer Veranstaltung mitgebracht werden, es sei denn es wurde im Vorfeld eine Vereinbarung „Korkgeld“ vereinbart.
  4. Gehört zum Leistungsumfang der RENT an(d) EVENT ein Buffet oder Ähnliches unseres Caterers, entscheiden aus hygiene- und gesundheitstechnischer sicht allein die Mitarbeiter Caterers oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
  5. Sollte ein Teil der von der RENT an(d) EVENT angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.
  6. Bei Kochevents ist es erforderlich, den Hygienevorschriften der RENT an(d) EVENT zu folgen und diese einzuhalten. Dies gilt auch im Umgang mit dem bereitgestellten Essen unseres Caterers. Grundsätzlich gilt: saubere Hände – keine Finger im Essen.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Teilnahme am Koch-Event / Event erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen von RENT an(d) EVENT Folge zu leisten, zu beachten und sich umsichtig zu verhalten, insbesondere im Umgang mit scharfen Messern, kochenden Töpfen und heißen Geräten, Getränken und Essen.
  2. Teilnehmer haften grundsätzlich selbst für das eigene Verhalten. Wenn ein Kunde fahrlässig oder mutwillig einen Schaden verursacht, Gegenstände oder Inventar beschädigt, zerstört oder andere Menschen verletzt, haftet dieser Kunden nach allgemeinem Zivilrecht und in vollem Umfang.
  3. RENT an(d) Event übernimmt keine Haftung für generelle Schäden, Personenschäden, Verlusten oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, es sei denn es beruht sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.
  4. Die RENT an(d) EVENT hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Dies gilt auch für Speisereserven, die noch nicht angeboten wurden und sich in den gelieferten Aufbewahrungsbehältern befinden.
  5. Überlässt die RENT an(d) EVENT dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die RENT an(d) EVENT für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr.
  6. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird  RENT an(d) EVENT den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen, mit diesem Hinweis geht die Haftung auf den Kunden über.
  7. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Handelt es sich in Ausnahmefällen um mehrtägige Veranstaltungen, gelten die §§ 6.1 bis 6.4 mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung im Sinne von § 6.1 anzunehmen ist.
  9. RENT an(d) EVENT haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos etc.

 

§ 7 Nutzung der Eventfläche, Rückgabe Gegenstände, Eigentum der RENT an(d) EVENT 

  1. Die von RENT an(d) EVENT dem Kunden zur Verfügung gestellte Eventfläche einschließlich ihrer Einrichtung, Ausstattung, Technik und Geräte ist mit größter Sorgfalt und pfleglich zu behandeln.
  2. Die Kunden verpflichten sich, insbesondere Kochgeräte, Küchenutensilien, Möbel, Dekorationsmaterial und Böden nicht zu beschädigen oder übermäßig zu verschmutzen und dem RENT an(d) EVENT Personal Folge zu leisten.
  3. Gegenstände, z.B. Geschirr, Besteck, Kochschürzen, Gläser, Tische, etc. sind unverzüglich nach Veranstaltungsende im ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen oder zurückzugeben.
  4. Für fehlende Gegenstände, erhebliche Verschmutzungen oder sichtbare Beschädigungen behält sich RENT an(d) EVENT das Recht vor, eine zusätzlich notwendige Reinigungs-/Reparaturpauschale in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für fehlende Gegenstände.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

  1. Die rechtlichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Esslingen, für Kunden, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
  3. Ist der Kunde eine Privatperson/Normalverbraucher (B2C), richtet sich der Gerichtstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 9 Salvatorische Klausel 

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Eget nunc scelerisque 

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

 

Leinfelden. Mai 2025.

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